Aktualisierte Informationen zu den neuen generischen Top Level Domains

Veröffentlicht am: 13.06.2012

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Wie das Forum Recht im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. bereits im Februar dieses Jahres unter dem Beitrag „Der Wettlauf um neue Internetadressen“ berichtet hat, konnten sich Unternehmen und Organisationen bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) nach einem genau geregelten Bewerbungsverfahren zwischen dem 12. Januar 2012 und dem 12. April 2012 um die Zuteilung neuer Top Level Domains bewerben.


Nunmehr hat das Verfahren eine neue Stufe erreicht. Die Anmeldung ist abgeschlossen, insgesamt gingen ca. 2.000 Bewerbungsanträge bei der ICANN ein. Dabei sollen allein 50 Anmeldungen auf das Unternehmen Google Inc. zurückgehen. Der professionelle Domain-Händler Top Level Domain Holding verbucht sogar ca. 90 eigene Anträge für sich. Aufgrund der Vielzahl der Anträge wird die ICANN die Bearbeitung in so genannten Batches (Gruppen) vornehmen. Wer seinen Antrag schnell bearbeitet sehen möchte, dem empfahl der BVDW die Teilnahme am „Digital Archering“. Bei diesem Prozess wird die Reihenfolge für die Bearbeitung festgelegt. Die Auswahlrunde wurde bereits am 8.Juni 2012 gestartet und soll am 28.Juni 2012 abgeschlossen sein. Die Ergebnisse sollen am 11.Juli 2012 bekannt gegeben werden.


Weiterhin werden nun alle eingegangenen Anmeldungen auf einer Liste im Internet veröffentlicht. Auf diesem Weg sollen Unternehmen oder Organisationen die Möglichkeit erhalten festzustellen, ob durch Anmeldungen Dritter eigene Interessen beeinträchtigt werden, und zwar unabhängig davon, ob man selbst Bewerber war oder nicht. Der BVDW empfiehlt seinen Mitgliedern eine entsprechende Nachschau. Ab dem 13.Juni 2012 (Reveal Day) soll die Liste unter folgendem Link verfügbar sein.


Interessant wird es, sollten sich – und davon darf auszugehen sein - tatsächlich rechtsverletzende Anmeldungen finden. Für Streitigkeiten über Kennzeichenrechte an generischen Top-Level-Domains hat die ICANN ein eigenes Schiedsverfahren eingerichtet. Um seine Kennzeichenrechte in Deutschland durchzusetzen bedarf es grundsätzlich der Anrufung deutscher Gerichte. Dieses Vorgehen kann sich jedoch bei einem Vorgehen gegen (oft international ansässige) Domain-Holder als problematisch erweisen. Häufig ist in diesen Fällen dann ein ausländisches Gericht zuständig oder aber die jeweilige Rechtsordnung erschwert die Durchsetzung zusätzlich.


Das Schiedsverfahren der ICANN kann dagegen „international“ betrieben werden. Die Durchführung des Verfahrens ist so genannten Domain Dispute Resolution Providern (z.B. der WIPO) übertragen. Es ist zwar umfassend ausgestaltet jedoch sind viele der damit zusammenhängenden Rechtsfragen mangels Präzedenzfällen noch ungeklärt. Man darf also gespannt sein.

 

Links

Beitrag: Der Wettlauf um neue Internetadressen
Bewerbungsverfahren ICANN
Anmeldeliste ICANN

 
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